Statusupdate zur aktuellen Corona-Situation im Landkreis Rhön-Grabfeld
Kurzübersicht:
COVID-19-Infektionen (Fälle aktuell) 95
davon aktuell in stationärer Behandlung 7
davon 3 intensiv
COVID-19 Fälle insgesamt (inkl. Genesene) 377
7-Tage-Inzidenzwert (RKI) 61,5
Fallzahlen steigen weiter – Corona-Ampel nunmehr auf rot
Laut Bekanntgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (www.stmgp.bayern.de) liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Rhön-Grabfeld mittlerweile bei 61,5 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner (Stand 27.10.2020). Abweichend von den am 23.10.2020 bekannt gegebenen Einschränkungen gilt gemäß § 25 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) vom 1. Oktober 2020, zuletzt geändert am 22. Oktober 2020, ab Mittwoch, den 28.10.2020, 00:00 Uhr landkreisweit daher Folgendes:
- Der Teilnehmerkreis für zulässige private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt auch mit Wirkung für weitere Regelungen dieser Verordnung, die hierauf Bezug nehmen, wie insbesondere die Gastronomie.
- Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
- Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
Die Maßnahmen gelten solange, bis der Grenzwert sechs volle Tage unterschritten wird. Über etwaige Veränderungen werden wir jeweils gesondert berichten.
Im Übrigen sieht das Landratsamt derzeit keine Notwendigkeit, den Grundschülern das Tragen einer Maske auch während des Unterrichts aufzuerlegen. Das Landratsamt hat die Grundschüler daher mittels Allgemeinverfügung von dieser nach der Corona-Ampel automatisch eintretenden Verpflichtung befreit.
Weitere Informationen:
• Die Klassen 8a und 9a des Rhöngymnasiums Bad Neustadt stehen unter Quarantäne, nachdem je ein positiver Fall pro Klasse aufgetreten ist. Die Schülerinnen und Schüler werden morgen getestet.
• In der staatlichen Jakob-Preh-Berufsschule in Bad Neustadt steht eine Berufsintegrationsvorklasse unter Quarantäne, weil zwei Schüler positiv getestet wurden. Auch diese Klasse muss sich einer Testung unterziehen.
Die Allgemeinverfügung für den Landkreis Rhön-Grabfeld aufgrund der erhöhten Infektionszahlen ist auch online unter folgendem Link verfügbar:
https://cloud.rhoen-grabfeld.de/f/eac2c0dc5dbf4d26a9c4/?dl=1
Bitte beachten Sie die Empfehlungen des RKI und schützen Sie sich vor Fehlinformationen!
Benutzen Sie bitte Mund- und Nasenschutz, Husten und Nießen Sie in die Armbeuge und halten Sie ausreichenden Abstand von mindestens 1,5 Meter.
Lüften Sie regelmäßig. Waschen und desinfizieren Sie sich gründlich und regelmäßig die Hände.
Bitte meiden Sie Menschenansammlungen und reduzieren Sie Kontakte. Schützen Sie sich und andere durch umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten. Vielen Dank.
Öffentliche Informationsquellen zum Thema Corona finden Sie im Internet unter:
Offizielle Informationsseite des Freistaates Bayern
www.coronavirus.bayern.de
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
Homepage des Robert Koch Instituts
http://www.rki.de
Aktuelle Informationen aus dem Landkreis stehen unter www.rhoen-grabfeld.de bereit.