Statusupdate zur aktuellen Corona-Situation im Landkreis Rhön-Grabfeld
Kurzübersicht:
COVID-19-Infektionen (Fälle aktuell) 110
davon aktuell in stationärer Behandlung 8
davon 3 intensiv
COVID-19 Fälle insgesamt (inkl. Genesene) 388
7-Tage-Inzidenzwert (RKI) 59,0
Weitere Hinweise zum Umgang mit anstehenden Veranstaltungen:
Allerheiligen:
Im Hinblick auf die an Allerheiligen allgemein stattfindenden kirchlichen Zeremonien wie Gräbersegnung möchten wir auf die von Herrn Dekan Dr. Krefft für das Dekanat Bad Neustadt herausgegebene Verlautbarung hinweisen, woraus sich für die an Allerheiligen im Landkreis Rhön-Grabfeld geltende Stufe „Rot“ (7-Tage-Inzidenz über 50) ergibt, dass Gräbersegnungen zwar stattfinden, jedoch nicht öffentlich, das heißt ohne die Teilnahme von Gläubigen und ohne eine bestimmte Zeitfestlegung.
St. Martins-Umzüge:
Traditionelle St. Martins-Umzüge sollten auf kleinere Gruppen (Umzüge mit einem überschaubaren Personenkreis) beschränkt oder gänzlich abgesagt werden. Soweit nach dem Umzug eine Verpflegung oder etwaige andere Rahmenprogramme vorgesehen sind, sollte hierauf grundsätzlich verzichtet werden. Volkstrauertag Zentrale Indoor-Veranstaltungen sollten grundsätzlich vermieden werden. Um der besonderen Bedeutung dieses Tages dennoch in einem angemessenen Rahmen Rechnung zu tragen, empfiehlt es sich, die traditionellen Kranzniederlegungen an den jeweiligen Gedenkstätten ohne Beteiligung der Öffentlichkeit vorzunehmen.
Beerdigungen:
Bei Beerdigungen verweisen wir grundsätzlich auf das beigefügte Infektionsschutzkonzept. Aufgrund der gegenwärtigen Corona-Situation wird den kreisangehörigen Kommunen abweichend vom v.g. Infektionsschutzkonzept dringend empfohlen, bei Bestattungen auf den in ihrer Zuständigkeit befindlichen Friedhöfen von ihrem „Hausrecht“ Gebrauch zu machen und die Anzahl der an einer Bestattung teilnehmenden Personen auf 50 zu beschränken. Des Weiteren sollte von persönlichen Kondolenzbezeugungen am Grab bzw. auf dem Friedhof abgesehen werden.
Wir möchten abschließend noch darauf hinweisen, dass die Einhaltung der allgemein bestehenden gültigen Vorschriften und Vorgaben (z.B. Hygieneregel AHA+L) grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegt. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld empfiehlt jedoch dringend, aufgrund der aktuellen Infektionslage, die obigen Ausführungen ernst zu nehmen und bittet Sie, soweit wie möglich auf eine einheitliche Umsetzung zu achten.
Bitte beachten Sie die Empfehlungen des RKI und schützen Sie sich vor Fehlinformationen!
Benutzen Sie bitte Mund- und Nasenschutz, Husten und Nießen Sie in die Armbeuge und halten Sie ausreichenden Abstand von mindestens 1,5 Meter.
Lüften Sie regelmäßig. Waschen und desinfizieren Sie sich gründlich und regelmäßig die Hände.
Bitte meiden Sie Menschenansammlungen und reduzieren Sie Kontakte. Schützen Sie sich und andere durch umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten. Vielen Dank.
Öffentliche Informationsquellen zum Thema Corona finden Sie im Internet unter:
Offizielle Informationsseite des Freistaates Bayern
www.coronavirus.bayern.de
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
Homepage des Robert Koch Instituts
http://www.rki.de
Aktuelle Informationen aus dem Landkreis stehen unter www.rhoen-grabfeld.de bereit.